Staatlich geförderte Wohnzentren

State Supported Living Centers (SSLC) bieten 24-Stunden-Wohndienste, umfassende Verhaltensbehandlungsdienste und Gesundheitsdienste, einschließlich ärztlicher Dienste, Pflegedienste und zahnärztlicher Dienste. Andere Dienstleistungen umfassen Kompetenztraining; Arbeits-, Physio- und Sprachtherapien; berufliche Programme; und Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung von Verbindungen zwischen Bewohnern und ihren Familien und natürlichen Unterstützungssystemen.

Die Wohnzentren bieten an 13 Standorten – Abilene, Austin, Brenham, Corpus Christi, Denton, El Paso, Lubbock, Lufkin, Mexia, Richmond, Rio Grande, San Angelo und San Antonio.

Sie dienen Menschen mit intellektuellen und Entwicklungsstörungen, die medizinisch gebrechlich sind oder Verhaltensprobleme mit einem IQ von 69 oder darunter haben.

Texas SSLC Standorte

Wie erhalte ich die Zulassung zu einem SSLC?

Wenden Sie sich zunächst an Ihre örtlichen Behörden für geistige und Entwicklungsbehinderung (LIDDAs). Das LIDDA wird sowohl kommunale als auch wohnwirtschaftliche Dienste erläutern. Die LIDDA entscheidet auch, ob jemand die Kriterien für die Aufnahme oder die Verpflichtung zu einem staatlich geförderten Wohnzentrum erfüllt.

Wenn die Person als berechtigt eingestuft wird und die Person oder ihr gesetzlich bevollmächtigter Vertreter sich für die Zulassung entscheidet, wird das LIDDA ein Antragspaket an das staatlich unterstützte Wohnzentrum übermitteln, das für den Wohnsitz der Person zuständig ist.

Die Kontaktdaten Ihres LIDDA finden Sie unter https://apps.hhs.texas.gov/contact/search.cfm .

Aufnahmearten

Es gibt drei Arten der Zulassung zu einem SSLC: Ruhepause, Notfall und regelmäßig. Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung für jede Art der Zulassung.

Aufschub

  • Zeitweilige Pflege, um einer Person mit einer Entwicklungsbehinderung oder ihrer Familie Hilfe oder Entlastung zu bieten.
  • Kann für bis zu 30 Tage mit einer 30-tägigen Verlängerung bereitgestellt werden.
  • Die Aufnahme gilt als freiwillig und bedarf der Einwilligung des vorgeschlagenen Bewohners, wenn dieser zur rechtlich ausreichenden Einwilligung in der Lage ist; der Vormund eines Erwachsenen, der nicht einwilligen kann; oder der Elternteil eines Minderjährigen.

Notfall

  • Zeitweilige Pflege für jemanden, der dringend Dienstleistungen benötigt.
  • Dies kann bis zu 12 Monate dauern.
  • Die Aufnahme gilt als freiwillig und bedarf der Einwilligung des vorgeschlagenen Bewohners, wenn dieser zur rechtlich ausreichenden Einwilligung in der Lage ist; der Vormund eines Erwachsenen, der nicht einwilligen kann; oder der Elternteil eines Minderjährigen.

Regulär

  • Aufnahme ist die dauerhafte Vermittlung einer Person, die habilitierende Dienste, Pflege, Ausbildung und Behandlung benötigt.
  • Erfordert die Zustimmung des vorgeschlagenen Bewohners, wenn dieser rechtlich ausreichend einwilligungsfähig ist, oder des Vormunds eines nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen. Staatlich unterstützte Wohnzentren erlauben keine regelmäßige freiwillige Aufnahme eines Minderjährigen.

Übergang von SSLC in die Community

 
 

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